Am 20. März 2024 wurde im Nationalrat beschlossen, die Grundbuch-Eintragungsgebühr vorübergehend zu erlassen, wenn Wohnraum erworben wird.
Die vorübergehende Befreiung von den Gebühren für die Eintragung des Eigentumsrechts und Pfandrechts im Grundbuch beim Erwerb von Wohnraum, beschlossen am 20. März 2024 im Nationalrat, unterliegt bestimmten Bedingungen: